Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von Peifer & Partner, Inhaber Niklas Josef Peifer, Europaplatz 11, 44269 Dortmund
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Peifer & Partner, Inhaber Niklas Josef Peifer, Europaplatz 11, 44269 Dortmund (Verwender) – nachstehend „Anbieter“ genannt – und seinen Kunden.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde steht dafür ein, dass dies bei ihm zutrifft und er die Leistungen des Anbieters ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit bucht.
(4) Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters in der Fassung zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses.
(5) Grammatikalische Formen sind wertungsfrei.
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
(1) Der Anbieter erbringt Beratungs- und Umsetzungsleistungen, insbesondere in den Bereichen Vertriebsanalyse, Aufbau von Vertriebsprozessen, Einführung und Einrichtung von CRM-Systemen, Datenübernahme, Einarbeitung von Mitarbeitern sowie Vertriebscontrolling. Die Leistungen werden als Projekt, dauerhaft über einen vereinbarten Leistungszeitraum oder in einzelnen Terminen erbracht, je nach Vereinbarung digital oder vor Ort beim Kunden. Hinsichtlich der konkreten Art und Weise der Leistungserbringung steht dem Anbieter ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu, das er unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kunden ausübt; der vereinbarte Leistungsumfang bleibt unberührt.
(2) Der verbindliche Umfang der vom Anbieter geschuldeten Leistung richtet sich ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot des Anbieters, nicht jedoch nach allgemeinen werblichen Informationen im Internet oder anderen Medien. Besprochene Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind nur bei Bestätigung in Schrift- oder Textform verbindlich.
(3) Soweit im Rahmen der Leistungen Software von Drittanbietern eingesetzt wird, insbesondere CRM-Systeme, schließt der Kunde die hierfür erforderlichen Lizenz- und Nutzungsverträge unmittelbar mit dem jeweiligen Anbieter ab, sofern nichts anderes vereinbart ist. Auf Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Preise und Vertragsbedingungen dieser Drittanbieter hat der Anbieter keinen Einfluss und übernimmt hierfür keine Gewähr.
(4) Der Anbieter verpflichtet sich gemäß der Natur seiner Dienstleistungen nicht zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, wie dem Erreichen bestimmter Umsatzzahlen oder Kennzahlen.
(5) Der Anbieter schuldet ausdrücklich keine Rechts- oder Steuerberatung. Der Kunde ist selbst verpflichtet, die Rechtmäßigkeit seiner Vertriebs- und Werbemaßnahmen zu überprüfen, und trägt im Verhältnis zum Anbieter die Verantwortung dafür. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf vom Kunden vorgegebenen Inhalten oder Weisungen beruhen und der Anbieter die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
(6) Sind zwischen Anbieter und Kunden feste Termine vereinbart, sind diese verbindlich. Eine Nachholung oder Verschiebung ist nur möglich, wenn der Anbieter an der Leistungserbringung verhindert ist oder die Parteien dies einvernehmlich vereinbaren. Termine finden je nach Vereinbarung digital (zum Beispiel per Videokonferenz) oder vor Ort beim Kunden statt.
(7) Der Anbieter ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen oder Subunternehmer einzusetzen. Der Anbieter ist berechtigt, die verwendete Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen jederzeit zu wechseln, sofern für den Kunden dadurch keine Nachteile entstehen.
(8) Kosten, die über den Vertragsgegenstand hinausgehen, zum Beispiel Lizenzkosten für Software Dritter, Werbekosten oder zusätzliche Programmierleistungen, werden nicht vom Anbieter getragen. Reisekosten für Termine vor Ort richten sich nach dem jeweiligen Angebot. Bei Vertragsschlüssen des Kunden mit Dritten tritt der Anbieter nicht als Bevollmächtigter oder Erfüllungsgehilfe auf.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Allgemein angebotene Dienstleistungen des Anbieters stellen kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Sie laden den Kunden nur ein, dem Anbieter ein verbindliches Angebot zu machen.
(2) Der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden kommt zustande, wenn sich beide über den Vertragsschluss einig sind und dies übereinstimmend erklären. Die Erklärungen bedürfen keiner speziellen Form. Der Vertrag kann daher zum Beispiel in einer Videokonferenz, per Telefon, E-Mail oder schriftlich geschlossen werden, etwa durch Bestätigung eines per E-Mail übersandten Angebotes in Textform.
(3) Sofern der Kunde ein Angebot unterbreitet, kommt der Vertrag durch Annahme des Angebots durch den Anbieter zustande, indem dieser dem Kunden eine Bestätigung in Textform übersendet.
(4) Soweit der Kunde dem Anbieter Aufträge mündlich erteilt, sind diese bindend. Der Anbieter hat Anspruch darauf, dass der Kunde mündlich erteilte Aufträge unverzüglich in Textform bestätigt.
§ 4 Vergütung
(1) Die Höhe der vom Kunden geschuldeten Vergütung ist im jeweiligen Angebot des Anbieters angegeben und verbindlich.
(2) Mitgeteilte Preise sind Nettopreise; hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer.
(3) Der Anbieter kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen und die Erfüllung der Leistungen von der vollen Befriedigung seiner fälligen Ansprüche abhängig machen. Fristen zur Leistungserbringung beginnen frühestens mit Begleichung der vereinbarten fälligen Vergütung und wenn die erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden erbracht sind.
(4) Mehrere Kunden desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.
(5) Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt auch dann bestehen, wenn der Kunde die vertragsgemäße Leistungserbringung verhindert oder verzögert, etwa durch unterlassene oder verspätete Mitwirkungshandlungen (zum Beispiel fehlende Freigaben, Informationen, Zugänge oder Daten). Ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
§ 5 Zahlung, Rechnung
(1) Die Vergütung ist, soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart ist, nach Rechnungsstellung ohne Abzug sofort fällig. Bei monatlicher Vergütung ist die Zahlung jeweils im Voraus für den jeweiligen Leistungszeitraum fällig.
(2) Zahlungen erfolgen per Überweisung oder, sofern vereinbart, per SEPA-Lastschrift. Im Falle der Lastschrift wird der Kunde über das Datum der Belastung seines Kontos vorab informiert (Pre-Notification); die Frist hierfür beträgt einen Geschäftstag.
(3) Kann eine Lastschrift nicht eingezogen werden, hat der Kunde den Betrag innerhalb von fünf Werktagen nach Rückbuchung an den Anbieter zu überweisen und die durch die Rückbuchung verursachten Kosten zu erstatten, sofern er die Rückbuchung zu vertreten hat.
(4) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder mit der Forderung des Anbieters in einem Gegenseitigkeitsverhältnis steht. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Erfolg der Zusammenarbeit hängt maßgeblich von der Mitwirkung des Kunden ab. Der Kunde sorgt daher auch ohne besondere Aufforderung dafür, dass dem Anbieter alle für die Leistung notwendigen Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung gestellt und die erforderlichen zuverlässigen, korrekten und vollständigen Auskünfte erteilt werden.
(2) Der Kunde trifft die für die Leistungserbringung erforderlichen Entscheidungen unverzüglich und holt nötige Zustimmungen ein.
(3) Erbringt der Anbieter Einrichtungsleistungen in Systemen des Kunden, insbesondere in dessen CRM-System, stellt der Kunde die erforderlichen Zugänge und Berechtigungen bereit und ist für die Sicherung seiner Daten vor Beginn der Arbeiten verantwortlich.
(4) Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten, verschiebt sich ein vereinbarter Terminplan entsprechend. Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden hierdurch verursachte Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Ansprüche des Anbieters aus Annahmeverzug bleiben unberührt.
(5) Zugangsdaten zu vom Anbieter bereitgestellten digitalen Plattformen sind vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen und dürfen nicht weitergegeben werden.
§ 7 Zurückbehaltungsrecht
(1) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages zurückzuhalten.
(2) Dem Anbieter steht bis zur vollständigen Erfüllung seiner Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den vom Kunden übergebenen Unterlagen zu. Dies gilt nicht, soweit dem Kunden dadurch ein unverhältnismäßiger Nachteil entstünde.
§ 8 Haftung, Verjährung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Arglist des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und aus der Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
(2) Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
(5) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche nach Absatz 1.
§ 9 Laufzeit, Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit beginnt gemäß der getroffenen Vereinbarung oder mit dem vereinbarten Startzeitpunkt. Verträge mit fester Laufzeit sind während der Laufzeit nicht ordentlich kündbar.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen in Verzug ist.
(3) Sofern vereinbart, verlängert sich ein Vertrag mit fester Laufzeit jeweils um den vereinbarten Zeitraum, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Alle vom Anbieter erstellten und zur Verfügung gestellten Unterlagen, Schulungsmaterialien, Vorlagen, Grafiken und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben geistiges Eigentum des Anbieters.
(2) Der Kunde erhält mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Recht, die Arbeitsergebnisse für eigene betriebliche Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen. Im System des Kunden eingerichtete Konfigurationen, zum Beispiel Verkaufsphasen, Felder, Arbeitslisten und Auswertungen in einem CRM-System, darf der Kunde auch nach Vertragsende uneingeschränkt weiter nutzen.
(3) Die Weitergabe von Unterlagen des Anbieters an Dritte außerhalb des Unternehmens des Kunden bedarf der Zustimmung des Anbieters in Textform.
§ 11 Unterlagen des Kunden
(1) Der Anbieter ist berechtigt, vom Kunden erteilte Auskünfte und übergebene Unterlagen als richtig und vollständig anzusehen.
(2) Der Kunde gewährleistet, dass dem Anbieter überlassenes Material frei von Rechten Dritter ist oder die Rechte vertraglich geklärt sind, und stellt den Anbieter insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
(3) Nach Erfüllung seiner Ansprüche aus dem Auftrag gibt der Anbieter auf Verlangen des Kunden alle Unterlagen heraus, die er aus Anlass seiner Tätigkeit vom Kunden erhalten hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für Unterlagen, die der Kunde bereits besitzt.
§ 12 Vertraulichkeit, Referenzen
(1) Die Parteien bewahren Stillschweigen über alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt werden, insbesondere über Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, Zahlen und Methoden der jeweils anderen Partei. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus.
(2) Der Anbieter darf den Kunden nach dessen Zustimmung in Textform namentlich und unter Wiedergabe seines Logos als Referenz nennen.
§ 13 Datenschutz, Auftragsverarbeitung
Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, zum Beispiel bei der Übernahme von Kundendaten in ein CRM-System, schließen die Parteien vor Beginn dieser Arbeiten einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 14 Elektronische Kommunikation
(1) Die Kommunikation zwischen dem Anbieter und dem Kunden kann auch per E-Mail erfolgen. Wünscht der Kunde besondere Sicherheitsmaßnahmen, etwa eine Verschlüsselung, teilt er dies dem Anbieter in Textform mit.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Dortmund, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Stand: 23. September 2026